Die Nachricht schockiert: Ein 13-Jähriger steht im Verdacht, die Grundschule an der Beuthener Straße in Mittelfeld angezündet zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Trotzdem fragen sich viele Eltern: Wie geht es in so einem Fall weiter? Und wer muss für den Schaden geradestehen, wenn das Kind noch nicht strafmündig ist?