Urteil nicht rechtskräftig: Urteil: Verkäufer des Schabowski-Zettels nicht länger anonym
Das Oberverwaltungsgericht in NRW gibt dem Auskunftsrecht der Presse Vorrang: Der Verkäufer des Schabowski-Zettels darf nicht anonym bleiben. Ob der Name veröffentlicht wird, entscheidet der Kläger.