Die Presse hat nach einem Gerichtsurteil ein Recht darauf, von der Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels zu erfahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in Nordrhein-Westfalen am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Geklagt hatte ein Reporter, der zu dem Schriftstück recherchierte. (Az.: 15 A 750/22)