BGH hat entschieden: Schufa muss Daten zu Zahlungsausfällen nicht sofort löschen

Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Ein Betroffener klagte sich bis nach Karlsruhe. Nun fiel das Urteil.