BGH stärkt Speicherpraxis: Schufa muss Daten zu verspäteten Zahlungen nicht sofort löschen

Die Schufa darf Daten säumiger Zahler grundsätzlich auch nach Geldeingang mehrere Jahre speichern. Der Bundesgerichtshof kippt ein verbraucherfreundliches Urteil aus Köln - lässt aber Ausnahmen im Einzelfall zu.