Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde der Deutschen Polizeigewerkschaft gegen das Polizeibeauftragtengesetz zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel am Dienstag, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Münster mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es.