Wenn ein Asylbewerber nicht in eine andere Unterkunft ziehen will, darf das Aufnahmeland ihm Grundlegendes wie Essen, Kleidung oder ein Dach über dem Kopf nicht verweigern. Grundsätzlich sind Sanktionen und auch ein Zwangsumzug aber möglich, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall eines alleinerziehenden Tunesiers und seines minderjährigen Sohns in Italien. (Az. C-184/24)