Kunden kennen es: Im Supermarkt oder anderswo wird mit kräftigen Rabatten auf die "unverbindliche Preisempfehlung" geworben. Offen ist allerdings, ob das Produkt jemals zu dieser angeboten wurde. Ein Gericht schafft nun mehr Klarheit und entscheidet gegen Aldi Süd. Die Verbraucherzentrale ist zufrieden.