Thüringens Verfassungsschutzpräsident muss Aussage zur AfD zurücknehmen

Stephan Kramer muss eine Bewertung der AfD öffentlich zurücknehmen. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Zwei weitere Aussagen des Verfassungsschutzpräsidenten bleiben jedoch zulässig.