Faeser-Entscheidung von 2023: Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot der rechtsextremen "Hammerskins"

Das Bundesverwaltungsgericht muss über das Verbot einer rechtsextremen Gruppierung befinden - und gibt den Klägern, einzelnen Mitgliedern und Chaptern, recht. Die "Hammerskins Deutschland" können als Ganzes nicht verboten werden.