NoVA, Vignette, Pickerl: 12 Dinge, die sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr ändern

Neues Jahr, neue Regeln auf Österreichs Straßen: 2026 bringt laut ÖAMTC eine Reihe von Änderungen im Straßenverkehr, die für viele Verkehrsteilnehmer relevant sind. Von Anpassungen in der Straßenverkehrsordnung über neue Vorgaben für E-Mobilität bis hin zu verschärften Kontrollen und technischen Neuerungen – die Reformen sollen Sicherheit, Übersichtlichkeit und Fairness im Verkehr erhöhen. Wer mit dem Auto, dem Fahrrad oder anderen Verkehrsmitteln unterwegs ist, sollte die Neuerungen kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Das sind die zwölf wichtigsten Änderungen, die 2026 auf Österreichs Straßen gelten. 1. Letzte Klebevignette: 2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich geben. Der Preis steigt gemäß der Inflationsrate: Die Jahresvignette kostet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025), für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert. 2. Teurere Öffis: Nach der Erhöhung im August steigt der Preis für das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel ein weiteres Mal binnen weniger Monate, und zwar von 1.300 auf 1.400 Euro. Auch die regionalen Klimatickets werden mit Jahreswechsel zum Teil teurer. Besonders drastisch ist der Preisanstieg für die Jahreskarte der Wiener Linien: Diese wird um 102 Euro und damit 28 Prozent teurer und kostet per Jahreswechsel 467 Euro (digital: 461 Euro) pro Jahr. 3. Neuzulassungen teurer: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen. Verbrenner: Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung. Plugin-Hybride: Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm "Euro-6E-bis" angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer von Plugin-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren. E-Autos: Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gültigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben. Wer sich also ein neues Fahrzeug anschafft, sollte vorab klären, wie hoch die regelmäßig zu zahlende Steuer ausfallen wird. So bietet zum Beispiel der Club online einen Rechner an. 4. NoVA steigt: Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA. Auch für 2026 gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2025, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2026 geliefert wird. 5. Aus für Rückerstattung: Neu ist das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen. Ab Mitte nächsten Jahres kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen, außer es handelt sich um ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung maximal vier Jahre her ist. Neu ist auch: Least man ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über maximal 4 Jahre und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum zahlen. 6. Kein Klimabonus mehr, Pendlereuro verdreifacht:: Die nationale CO2-Bepreisung, die u. a. beim Tanken fällig wird, bleibt im kommenden Jahr bei 55 Euro je Tonne. Mit dem Entfall des Klimabonus wirkt sie weiterhin wie eine Mineralölsteuer-Erhöhung. Damit gehen an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 16,5 Cent je Liter Diesel und 15 Cent je Liter Benzin auf die CO2-Bepreisung zurück. Der Verkehrsabsetzbetrag, der automatisch jährlich von der Lohnsteuer abgezogen wird und durch den die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden, steigt 2026 auf 496 Euro. Auch für jene, die wenig oder gar keine Einkommensteuer bezahlen, steigt hier die Entlastung. Durch eine Verdreifachung des Pendlereuros kommt es zudem für Pendler zu einer Teilkompensation des gestrichenen Klimabonus. 2026 werden so für jeden Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen. Diese Erhöhung unterstützt alle Bezieher:innen der Pendlerpauschale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit fahren. 7. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können im Jahr 2026 vom Arbeitgeber 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzt werden. 8. Kamerabasierte Überwachung: Um missbräuchliche Geschäftsmodelle mit Besitzstörungsklagen unprofitabel zu machen, kommt ein vom ÖAMTC schon länger gefordertes Gesetz gegen "systematische Abzocke". Demnach sollen bei Störungshandlungen, die mit Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, die Anwaltstarife und Gerichtsgebühren gesenkt werden. So wird es künftig unattraktiv, im Vorfeld unverschämt hohe Forderungen zu verlangen, um sich den Verzicht auf eine Klage "abkaufen" zu lassen. Nach der derzeit in Planung befindlichen StVO-Novelle sollen Gemeinden eine Möglichkeit erhalten, ihre Verkehrsflächen mit Kameras zu überwachen. In der Unbestimmtheit, wo eine Kameraüberwachung zulässig sein soll, ortet Österreichs größter Mobilitätsclub ein riesiges Problem – in ganz Österreich wäre laut ÖAMTC-Juristinnen ein Wildwuchs an schwer erkennbaren und mitunter auch großflächigen Fahrverbotszonen zu erwarten. Zusätzlich könnte durch das Fehlen einheitlicher Vorgaben praktisch jeder Ort eigene Ideen zur Verkehrsberuhigung entwickeln – ein Regelchaos wäre vorprogrammiert. Zudem ist der Vorschlag in der aktuell präsentierten Version nicht verfassungskonform. 9. Führerschein neu? Ab 1. Mai 2026 treten voraussichtlich Änderungen im Führerscheinwesen in Kraft. Führerscheinprüfung: Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Andererseits wird "schummeln" noch unattraktiver: Die Sperrfrist wird von neun auf 18 Monate verlängert. Verlängerung Lkw- und Bus-Führerschein: Diese werden nun auch ab dem Alter von 60 Jahren für fünf Jahre verlängert – statt wie bisher für zwei. Während der Umschreibung eines Drittstaatenführerscheins kann man nun mit einer behördlichen Bestätigung bis sechs Monate nach Wohnsitznahme weiterhin fahren. Das war bisher unmöglich. Viele internationale Führerscheine können künftig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren ausgestellt werden – bisher war diese auf maximal ein Jahr begrenzt. Die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlanzeige gilt künftig acht statt vier Wochen als "Ersatzführerschein", wie bisher allerdings nur im Inland. 10. Pickerl: Eine weitere Neuerung könnte bei der Pickerl-Überprüfung kommen. Seitens der Politik gibt es den Vorschlag, die Prüfintervalle zu ändern. 11. Mehr Assistenz: Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende weiterentwickelte Helferlein verbaut sein: Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrern Warnsystem bei nachlassender Konzentration (Müdigkeitswarner) Der Notfall-Spurhalteassistent ist nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung vorgeschrieben (da gab es zwei Jahre Toleranzfrist). Im Bereich Konstruktion muss zudem der Kopfaufschlagschutz im Frontbereich des Wagens mehr Schutz für Fußgänger bieten als bisher. Bei der Typengenehmigung neuer Pkw-Modelle ab 1. Jänner 2026 wird das eCall-System auf ein neues Level gehoben: Next-Generation-eCall (NG eCall) muss 4G, LTE oder 5G unterstützen. Für neu zugelassene Pkw gilt diese Regelung erst ein Jahr später. 12. Abgasnorm Euro 7: Ab 29. November 2026 gilt für die Typengenehmigung von neuen Pkw-Modellen die Abgasnorm Euro 7 (für Neuzulassungen ab 2027). Hersteller müssen dann u. a. eine Pkw-Dauerhaltbarkeit über eine Lebensdauer von 160.000 Kilometern bzw. acht Jahre nachweisen. Für E-Autos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt. Zudem muss für jedes Fahrzeug ein Umweltpass (Environmental Vehicle Passport, EVP) ausgestellt werden, der Angaben zu Schadstoff- und CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite, Motorleistung sowie Dauerhaltbarkeit der Batterie beinhaltet.