Die Eigentümerversammlung einer Wohnanlage in der List hatte beschlossen, dass die Bewohner digitale Türspione an ihren Wohnungstüren installieren dürfen. Gegen diesen Beschluss klagten zwei Eigentümer – und erhielten vor dem Amtsgericht Hannover recht. Denn die Kameras könnten demnach ein unzumutbares Gefühl der Überwachung erzeugen.