Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Zur Bekämpfung von Kriminalität sollen Internetanbieter künftig IP-Adressen drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der dem Deutschlandfunk vorliegt. Ein Überblick über die Pläne.