Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, spricht sich für eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken aus. Justizministerin Stefanie Hubig betont, dass das Grundgesetz auch kontroverse und unter Pseudonym geäußerte Meinungen schütze. Doch auch im digitalen Raum habe die Meinungsfreiheit Grenzen.