Ab 2026 werden Anwaltstarife und Gerichtsgebühren bei Kfz-Besitzstörungsklagen gesenkt, um missbräuchliche Klagen unprofitabel zu machen. Streitigkeiten um Kfz-Besitzstörungen können künftig bis zum Obersten Gerichtshof gebracht werden, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Bei bedingten Entlassungen aus dem Strafvollzug werden die Hürden gesenkt und der Entscheidungsprozess durch Senate mit Experten erweitert.