Bundesgericht entscheidet: Pornofilm mit digital verjüngter Darstellerin fällt unter Kinderpornografie

Das Bundesgericht hat entschieden: Auch digital erzeugte Pornografie mit «Scheinminderjährigen» fällt unter das Verbot von «nicht tatsächlicher» Kinderpornografie. Ein Zürcher wurde deshalb 2023 verurteilt.