Privatstiftungen werden 2026 stärker zur Kasse gebeten

Der Stiftungssteuereingangssatz und die Zwischensteuer für Privatstiftungen werden erhöht, das Finanzministerium erwartet dadurch 33 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr. Die Steuerpflicht wird ausgeweitet, auch Zuwendungen vergleichbarer ausländischer Stiftungen unterliegen künftig der Besteuerung, gemeinnützige Stiftungen bleiben ausgenommen. Zusätzliche Meldepflichten und strengere Kontrollen für Privatstiftungen wurden eingeführt, bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 200.000 Euro.