Whatsapp im Büro? Wann ein Arbeitgeber den Einsatz von Messengern im Alleingang verbieten kann

Ein Personalrat soll die Interessen von Angestellten vertreten. Doch nicht immer muss er einbezogen werden. Etwa wenn es um das Nutzungsverbot von Messengern in Diensträumen geht, zeigt ein Urteil. weiterlesen auf t3n.de