Wenn der Neubau Mängel hat: Ab 2026 sind Käufer einer Wohnung besser geschützt
Risse in der Fassade, Schimmel im Bad oder defekte Geräte: Was Käufer von Neubauwohnungen oft erst nach dem Einzug bemerken, führte bisher zu teuren Streitfällen. Per 1. Januar 2026 verbessert sich die Rechtslage.