Die beiden jüngsten Wortmeldungen von Andreas Voßkuhle, von 2010 bis 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), waren überflüssig und seines früheren Amtes nicht würdig. Gewiss ist es das Recht auch hochrangiger vormaliger Amtsträger, sich in öffentliche Debatten einzumischen. Aber zumal als Amtsträger, der inkl. Vizepräsidentenamt über zwölf Jahre hinweg Neutralität zu wahren hatte, sollte man sich Der Beitrag Voßkuhles Vorstoß zur Klarnamenpflicht im Netz – Vom Hüter der Verfassung zum Meinungsmacher? erschien zuerst auf Tichys Einblick .