Gesetzesentwurf Justizministerin Hubig will passives Wahlrecht bei Volksverhetzung entziehen

Das Justizministerin plant, den Entzug des passiven Wahlrechts möglich zu machen, wenn jemand wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das sei nötig, um „das friedliche Zusammenleben in unserer demokratischen Gesellschaft“ sicherzustellen. Dieser Beitrag Gesetzesentwurf Justizministerin Hubig will passives Wahlrecht bei Volksverhetzung entziehen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT .