Von Gernot Heigl Der streng verbotene Abschuss eines Wildschweines im Ortsgebiet von Stegersbach steht aktuell im Mittelpunkt polizeilicher Erhebungen. Ebenso weitere Verfehlungen aus dem Umfeld der örtlichen Jagdgesellschaft, wie etwa ein mutmaßlich illegaler Abschuss eines Rotwildes sowie die eigentlich untersagte „Autopirsch“. Wie der KURIER exklusiv berichtet hat, zeigte der ehemalige südburgenländische Jagdaufseher Thomas U. (57) zahlreiche Missstände innerhalb der Stegersbacher Jägerschaft auf und erstattete auch Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Güssing (BH). Das war bereits vor knapp drei Jahren. Bericht brachte Bewegung Wegen scheinbarer Untätigkeit der Behörde reichte der Anwalt des Ex-Jagdaufsehers rund ein Jahr später neuerlich eine Anzeige bei der BH ein. Auf die eingereichte Sachverhaltsdarstellung folgte wieder keine offizielle Reaktion. Nicht einmal der Aufdecker der mutmaßlichen Missstände wurde als Zeuge geladen, obwohl er Beweise vorlegen wollte. Nach den KURIER-Berichten im Oktober schaltete sich die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ein und eröffnete „gegen die BH Güssing ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs“, so Staatsanwältin Petra Bauer. Im Zuge dieser Nachforschungen oder aus Eigeninitiative der BH standen einen Tag vor dem Heiligen Abend Polizisten vor der Haustüre von „Whistleblower“ Thomas U. „Zuerst wurde ich befragt, wer der Journalist ist und wie es zu den Berichten kommen konnte. Dann haben sich die Beamten meine Beweise angeschaut und Dokumente sowie Bilder fotografiert“, schildert der Ex-Jagdaufseher. „Besonders interessiert waren sie an einem Wildschweinabschuss im Ortsgebiet von Stegersbach.“ Dieser Vorfall ereignete sich am 21. November 2022. In Whatsapp-Nachrichten, die dem KURIER vorliegen, bestätigt ein Jäger um 00.52 Uhr: „Sau liegt. “ Hinsichtlich der Örtlichkeit heißt es dann um 01.05 Uhr: „Fenz Tankstelle Waldrand“ . Dieses Areal ist längsseitig eingebettet zwischen Wohnhäusern, die nur rund 90 Meter auseinanderliegen (siehe Foto oben) . Laut einem Bezirksjägermeister, der an der Ausarbeitung der seit 2017 gültigen Jagdgesetznovelle maßgeblich beteiligt war, ist „das Jagen im Ortsgebiet generell strengstens verboten, da die Gefahrenzone bei einem Kugelschuss fünf Kilometer beträgt.“ Dass der Jäger das Rotwild im Ortsgebiet erlegt hat, wird auch dadurch bestätigt, dass sich „der Schütze bei einem dort wohnhaften Hausbesitzer, den ich gut kenne, am nächsten Tag für die nächtliche Lärmbelästigung durch den Schuss entschuldigt hat“, so Thomas U. Abschuss aus dem Auto? Im Rahmen ihrer Erhebungen interessierten sich die Polizisten auch für einen Rotwildabschuss, der „in der Nacht stattgefunden hat, obwohl das bei Dunkelheit verboten ist. Da die Schusszeit nicht gepasst hat, sollte dieser Vorfall vertuscht werden“, sagt Thomas U. und erzählt: „Ich entdeckte in einer Tonne, zu der nur Jäger und der Tierarzt Zugang haben, den Kopf inklusive dem ,letztem Bissen‘ (Anm.: ein kleiner Zweig im Maul des erlegten Wildtiers, ein Brauch von Jägern nach dem Abschuss als symbolische Wegzehrung für die ewigen Jagdgründe), die abgetrennten Läufe, Knochen und Decke des Rehs. Zur Beweissicherung habe ich alles fotografiert.“ Besonderes Augenmerk legten die Ermittler auf folgende Whatsapp-Chats: „Nach erfolgreicher Autopirsch wurden in den frühen Morgenstunden (zwischen 1 und 5 Uhr) 3 Wildschweine erlegt. Ein Waidmannsheil den Pirschjägern und allen Schützen, die zum bisherigen Jagderfolg beigetragen haben. Wmh (Waidmannsheil, Anm.).“ Hier liegt der Verdacht nahe, dass es zu „nicht erlaubten Abschüssen aus einem Auto gekommen ist“, meint der Ex-Jagdaufseher. Staatsanwältin Bauer: „Die behördlichen Ermittlungen laufen.“