„Bereits seit 170 Jahren gibt es das bekannte und beliebte Restaurant, das für das legendäre Wambacher-Schnitzel und seinen schönen Innenhofgarten für bis zu 300 Personen über die Grenzen hinaus bekannt ist“, heißt es auf der Firmen-Homepage. „Neben der gutbürgerlichen böhmischen Küche servieren wir stets regionale und saisonale Köstlichkeiten aus Österreich, moderne attraktive Gerichte aus der traditionellen Wiener Küche, vegetarische Schmankerl sowie einen traumhaften Kaiserschmarren. Unser Gastgarten ist durch den Altbaumbestand auch im Sommer schattig und lädt zum Verweilen ein.“ Die Rede ist von der Masek Genuss GmbH , Betreiberin des Heurigen-Restaurants „Wambacher" , in Wien-Hietzing. Über ihr Vermögen wurde im Februar 2024 am Handelsgericht Wien zur Geschäftszahl 6 S 43/24a ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Ziel des Verfahrens sei gewesen „die nachhaltige Fortführung des Unternehmens auf Grundlage eines bestätigten Sanierungsplans mit quotenmäßiger Befriedigung der Gläubiger“. Der Sanierungsplan wurde im Juni 2024 angenommen. Laut Creditreform wurden zwei Teilquoten bezahlt. Jetzt brachte das Unternehmen einen neuen Insolvenzantrag ein. 13 Mitarbeiter sind von der Pleite betroffen. Die Hintergründe „In der Anfangsphase des Sanierungsverfahrens war die Gesellschaft in der Lage, die vorgesehenen Quotenzahlungen ordnungsgemäß zu leisten. Ab dem Frühjahr 2025 verschlechterte sich die Liquiditätslage jedoch zunehmend. Die im April 2025 fällige Quote konnte nicht mehr fristgerecht in voller Höhe erbracht werden und wurde daher in Ratenzahlungen an die Gläubiger geleistet; die vollständige Begleichung erfolgte bis September 2025. Die Oktober 2025-Quote konnte in weiterer Folge nicht mehr bedient werden“, heißt es im Antrag. „Ausschlaggebend hierfür war eine nachhaltige Überforderung der laufenden Liquidität durch strukturell hohe Fixkosten, insbesondere durch erhebliche Abgabenlasten sowie Lohnnebenkosten. Zusätzlich waren zeitweise doppelte Gehaltsverpflichtungen zu tragen. Diese Belastungen konnten trotz laufender betrieblicher Anpassungen nicht mehr aus dem operativen Geschäft kompensiert werden.“ Und weiters heißt es: „Hervorzuheben ist, dass die Geschäftsführung zu jedem Zeitpunkt umgehend organisatorische und wirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im laufenden Betrieb gesetzt hat, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Die kontinuierlichen Anpassungen und Restrukturierungsbemühungen ergeben sich auch aus den laufenden Unterlagen und Auswertungen des steuerlichen Vertreters. Eine schuldhafte Untätigkeit oder Verzögerung lag zu keinem Zeitpunkt vor.“ Fortführung gescheitert Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind auf den Rückgang der Gäste und der Konsumation zurückzuführen. Auch die Besteuerung der Trinkgelder waren eine zusätzliche Belastung. Außerdem kam es zu einem Wasserrohrbruch im laufenden Betrieb und zu Verzögerungen bei der Überweisung des Pachtzinses. „Trotz zahlreicher Bemühungen und erheblicher Schwierigkeiten war es nicht möglich, die Sanierung erfolgreich abzuschließen“, heißt es weiters. „Die kumulative Wirkung einer angespannten Ertragslage, der erhöhten Kostenstruktur sowie der fehlenden Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Liquidität zu generieren, dazu, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Fortführung der Sanierung nicht mehr gegeben waren. Mangels ausreichender Mittel zur Erfüllung der weiteren Sanierungsplanquoten musste schließlich festgestellt werden, dass die Sanierung gescheitert ist.“