Streit zwischen Familie und Polizei in Tobaj eskaliert

Von Gernot Heigl In der südburgenländischen Gemeinde Tobaj (Bezirk Güssing) kommt es derzeit offenbar zu einem „Duell“ Bürger gegen Polizei beziehungsweise Polizei gegen Bürger. Denn eine Familie aus Tobaj vermutet nach neuerlichen Anzeigen eines Polizeibeamten wegen mutmaßlicher Beschimpfungen und ihres Hundes eine Retourkutsche des Beamten. Die Vorgeschichte: Im Oktober 2024 erstattete ein Polizist erstmals Anzeige gegen eine burgenländische Familie, die so wie er in der Ortschaft Tobaj wohnt – wegen einer „nicht ordnungsgemäßen Verwahrung eines Hundes“. Nach Angaben des Beamten sei der Zaun mit 90 bis 95 Zentimeter Höhe zu niedrig und zudem würde es zwischen einer Hausmauer und dem Zaun einen Spalt von 14,5 Zentimeter Breite geben. Deshalb bestünde die Gefahr, dass das Tier entlaufen könne. Verfahren eingestellt Wegen Verletzung des burgenländischen Landessicherheitsgesetzes verhängte die BH Güssing deshalb am 2. Dezember 2024 eine Strafe von 200 Euro . Mit gleichem Datum erfolgte eine weitere Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldbuße in der Höhe von 150 Euro. Laut Anzeige des gleichen Polizisten hätte der Mann besagter Familie gegenüber dem Bezirksinspektor geäußert: „Wos wüst du Wappler, wennst wos vo mir wüst, kum her und dann prack ich dir ane!“, so das Zitat aus der Strafverfügung. Beide Verfahren wurden nach Einsprüchen der Familie seitens der Behörden eingestellt . „Weil die Anzeigen durch den Polizisten völlig unbegründet waren. Einerseits konnte mein Hund Cento, ein absolut gutmütiger Rottweiler, aus gesundheitlichen Gründen gar nicht über den Zaun springen. Das belegt ein tierärztliches Attest. Zudem hätte er gar nicht durch den Spalt gepasst“, schildert Andrea S. (64). „Andererseits konnte mein Mann die ungebührliche Aussage gar nicht machen, weil er an diesem Tag nachweislich nicht zu Hause war.“ Neue Anzeigen folgten Am 25. Oktober 2025 verfasste derselbe Bezirksinspektor eine Anzeige, dass ein Hund der Familie am 7. August „zwei Fußgänger angesprungen und diese dadurch unzumutbar belästigt“ habe. Damit ist aber nicht der inzwischen verstorbene Cento gemeint, sondern Shadow, ein damals sieben Monate alter Mischling. Im Polizeiprotokoll heißt es, dass das Tier durch die offene Gartentür gelaufen ist. In einer Beweisaufnahme der BH Güssing vom 17. Dezember 2025 ist erstaunlicherweise aber nicht von zwei, sondern von drei angesprungenen Fußgängern die Rede. Bei der Vernehmung von zwei Zeugen gaben diese an: „Der Hund war groß, knurrte und wirkte gefährlich.“ Dazu die Hundebesitzerin: „Stimmt, Shadow ist hinausgelaufen und hat die Spaziergänger begrüßt. Er konnte auf die Straße, weil der Karabiner von der Leine defekt war. Von gefährlich kann aber keine Rede sein.“ In den behördlichen Schriftstücken findet sich noch ein weiterer Widerspruch . Laut den beiden Zeugen heißt es in der Polizeianzeige, dass der entlaufene Hund von der Besitzerin zurückgeholt und sie von der Frau angemault wurden. Vor der BH behaupteten die Zeugen plötzlich: „Ein Herr kam aus dem Gartentor raus und holte den Hund zurück“ beziehungsweise „eine Person hat den Hund dann zurückgeholt“. Ein Fall für die Justiz Gegen die Strafverfügung von 200 Euro wird die Familie aus Tobaj neuerlich Einspruch erheben und hat zudem bereits einen Anwalt beauftragt, der sich des Falls annimmt. Denn der Bezirksinspektor behauptet nun, dass er von der Frau im Rahmen von Erhebungen zum entlaufenen Hund beleidigt worden sein soll, nämlich mit der Aussage: „Geh ma ned am Oasch du Drecksau!“ (Zitat aus dem Polizeiakt, Anm.). Diesen Satz gehört zu haben, bezeugt auch ein bei der Amtshandlung anwesender Kollege. Andrea S. dazu: „Ja, ich habe das mit dem 'Geh man net am ...' beim Zumachen der Türe gesagt, beschimpft habe ich aber definitiv niemanden.“ Die Polizei will zu diesem Fall angesichts des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgeben, die Causa sei von den zuständigen Behörden beziehungsweise der Justiz zu klären.