Seit 1. Jänner 2026 gilt eine bundesweit einheitliche Regelung zur Behandlung von Trinkgeld bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Für Beschäftigte werden Pauschalen festgelegt, die je nach Tätigkeit variieren und schrittweise erhöht werden. Die neue Regelung ersetzt die bisherigen neun Landesregelungen, sorgt für Rechtssicherheit und reduziert administrativen Aufwand.