Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt und in Chemnitz arbeiten möchte, hat einen komplizierten bürokratischen Weg vor sich. Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis ist zunächst einmal ein konkretes Jobangebot eines Unternehmens. Ob der Job den Voraussetzungen entspricht, entscheidet Jette Dietrich von der Chemnitzer Arbeitsagentur. Sie ist Fachberaterin für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – und ...