Wenn Geschenke zum Streitfall werden

Von Moritz Bach Die Feiertage sind vorbei, doch für viele beginnt jetzt erst recht der Stress. Geschenke umtauschen, Rechnungen suchen, Diskussionen im Geschäft führen. Nicht immer klappt die Rückgabe problemlos. Wenn Konflikte auftreten, stehen Konsumentinnen und Konsumenten oft vor der Entscheidung: Streiten oder schlichten? Da kommt die Verbraucherschlichtung Austria ins Spiel, welche auch immer mehr in Anspruch genommen wird. Der gemeinnützige Verein besteht aus der Bundesarbeiterkammer, der Finanzmarktaufsicht sowie den Ländern Burgenland und Oberösterreich. Im vergangenen Jahr 2025 verzeichnete die Schlichtungsstelle einen neuen Höchststand. Denn im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der gestellten Anträge um 25 Prozent auf rund 2.500. Diese Steigerung ist auf mehrere Gründe zurückzuführen, unter anderem ist das Schlichtungsverfahren kostenlos, Anträge werden schnell bearbeitet, können online eingereicht werden, und eine anwaltliche Vertretung ist nicht notwendig. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung eines Antrags rund einen Monat. Neben dem Handel standen vor allem Gewährleistungsstreitigkeiten im Mittelpunkt, insbesondere Anträge zu Problemen rund um Fahrzeugmieten oder bei der Kündigung von Fitnessstudioverträgen. Meist enden die Verfahren akzeptabel für beide Seiten. Eine außergerichtliche Streitbeilegung ist für viele Unternehmen von großem Interesse. Im Vorjahr kam es in rund zwei von drei Fällen zu einer Einigung. In fast 80 Prozent der Fälle sind die Firmen bereit, sich aktiv im freiwilligen Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Durch den Einsatz von Sachverständigen kann häufig rasch eine Lösung gefunden werden. Auch bei Problemen mit Heizkostenabrechnungen, Versicherungen oder Reisen kann die Schlichtungsstelle oft unterstützen. „Die Kombination aus juristischer Vermittlung und fachlicher Expertise erhöht die Chancen auf eine Einigung erheblich“, erklärt Hermann Germ, Vereinsobmann der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. So stellen Konsumentinnen und Konsumenten einen Antrag Kommt es bei der Rückgabe von Weihnachtsgeschenken zu keiner Einigung mit dem Unternehmen, kann ein Antrag online unter www.verbraucherschlichtung.at/antrag oder per Post gestellt werden. Weitere Informationen finden sich auf www.verbraucherschlichtung.at .