In der Causa Nicolas Maduro und dessen Frau Cilia Flores drückten die USA aufs Tempo: Nach der spektakulären nächtlichen Gefangennahme des venezolanischen Präsidentenpaares am Samstag in Caracas und dessen sofortiger Verbringung in ein Gefängnis in New York standen die beiden bereits am Montag erstmals vor Gericht. Gleichsam nach dem Motto „speed kills“, oder wie es US-Justizministerin Pam Bondi zuvor formuliert hatte: Das ehemalige „First Couple“ Venezuelas werde „bald den ganzen Zorn der amerikanischen Justiz“ zu spüren bekommen. Das Medieninteresse war jedenfalls riesig, und ebenso waren es die Sicherheitsvorkehrungen rund um das Bundesbezirksgericht in Lower Manhattan. REUTERS/Jessica Koscielniak US-Justizministerin Pam Bondi Was sollte bei diesem ersten Auftritt passieren? Grundsätzlich sollte es zur Verlesung der 25 Seiten umfassenden Anklageschrift kommen. In der Regel legt die Staatsanwaltschaft Beweismittel vor, die Beschuldigten werden über ihre Rechte belehrt. Erwartet wurde, dass das Ehepaar auf nicht schuldig plädieren würde und der Richter die weitere U-Haft anordnen werde. Der eigentliche Prozessbeginn wird frühstens in einigen Monaten erwartet, möglicherweise auch erst 2027. Was wird Maduro und seiner Frau zur Last gelegt? Die Anklage umfasst mehrere Punkte. Erstens: Verschwörung zum Drogenterrorismus – Strafausmaß: zwischen 20 Jahren und lebenslange Haft. Zweitens: Verschwörung zur Einfuhr von Kokain – Strafausmaß: zehn Jahre. Drittens: Besitz und Verschwörung zum Besitz von Maschinengewehren und Sprengstoffen – Strafausmaß: In Verbindung mit Punkt eins, „Narco-Terrorismus“, mindestens 30 Jahre. Wie wird die Anklage argumentieren? Die Staatsanwaltschaft zeichnet ein Bild von Maduro, der jedes Amt, das er in der Vergangenheit bekleidete, für Drogengeschäfte genutzt habe: Als Parlamentsmandatar soll er unter den Augen der Strafverfolgungsbehörden mit Kokain gehandelt haben. Als Außenminister habe er Diplomatenpässe an Drogenschmuggler vergeben, Drogenflüge als Dienstreisen deklariert und Übergaben von Rauschgift als diplomatische Treffen getarnt. Und als Staatspräsident habe sich Maduro mit Drogenkartellen verbündet – wie der venezolanischen Gang „Tren de Agua“, die die USA mittlerweile als Terrororganisation führen. Er und seine Familie hätten Drogenhändler vor Verfolgung geschützt und Entführung beziehungsweise gar Mord in Auftrag gegeben , wenn jemand den Drogengeschäften im Weg gestanden sei. REUTERS/Jeenah Moon Großes Medieninteresse vor dem Gerichtssaal in Manhattan Welche Strategie wird die Verteidigung verfolgen? Juristen sehen einen äußerst komplexen und diffizilen Sachverhalt. Die Anwälte des Präsidentenpaares könnten argumentieren, dass selbst die Ergreifung und Verbringung der beiden nicht rechtmäßig gewesen sei. Zudem könnten sie ins Treffen führen, dass Maduro als Präsident eines souveränen Staates Immunität genieße. Allerdings erkennen sowohl die USA als auch die EU die Wahl nicht an und sehen die Opposition als Wahlsieger. REUTERS/JANE ROSENBERG Richter Alvin Hellerstein bei einem seiner vielen Prozesse Wer ist der Richter? Bundesrichter Alvin Hellerstein gilt als ein höchst angesehener Jurist und kann mit seinen 92 Jahren auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Er wurde vom damaligen US-Präsident Bill Clinton 1998 nominiert – und hatte mit Donald Trump auch schon indirekten und direkten juristischen Kontakt. Im Vorjahr urteilte Hellerstein gegen den Versuch der US-Regierung, auf Basis des „Alien Enemies Act“ Migranten abzuschieben. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1798 sei für Kriege und Invasionen gedacht und nicht für Abschiebungen von Migranten. Urteil gegen Trumps Wunsch Und im so genannten „Schweigegeld-Prozess“, bei dem Trump den einstigen Pornostar Stormy Daniels mit Geld „ruhigstellen“ wollte, stellte sich der Richter gegen den US-Staatschef . Einer Verlegung des Prozesses, wie es Trump wollte, sei nicht stattzugeben, weil es sich bei der Zahlung um eine „rein persönliche Angelegenheit des Präsidenten“ gehandelt habe – zur „Vertuschung eines peinlichen Vorfalls“. Der Vorgang „stehe in keinem Zusammenhang mit den Amtshandlungen des Präsidenten“.