Was ist das Völkerrecht jetzt noch wert?

Als der Rauch über Caracas längst verzogen und Machthaber Nicolás Maduro bereits in Handschellen auf einem US-amerikanischen Helikopter außer Landes geflogen worden war, veröffentlichte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas ein erstes schriftliches Statement im Namen der EU-Kommission. „Unter allen Umständen müssen die Grundsätze des Völkerrechts geachtet werden“, hieß es darin. Stunden später zog Österreichs Bundesregierung in Person von Bundeskanzler Christian Stocker und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger fast wortgleich nach. Zwar geht daraus implizit hervor, dass die USA mit ihrem Militärschlag das Völkerrecht verletzt haben. Explizit verurteilt wird das Vorgehen des Verbündeten aber nicht, ebenso wenig wie von anderen EU-Außenministern und Regierungschefs. Dabei sei offensichtlich, „dass das Vorgehen der USA völkerrechtlich eindeutig nicht gedeckt war“, sagt der Völkerrechtsexperte Walter Obwexer von der Universität Innsbruck . Gerade, weil die Vereinigten Staaten bisher jedoch keine einhellige weltweite Ablehnung dafür erfahren haben, „scheint sich die Staatengemeinschaft langsam in eine Richtung zu bewegen, in der sie solche Maßnahmen nicht mehr als gravierend völkerrechtswidrig qualifiziert“. Das sei ein „Paradigmenwechsel.“ Diese Regeln brach Trump Konkret pochen Kallas, Stocker und Co. auf die Einhaltung der UN-Charta , also das Gründungsdokument und damit sozusagen die Verfassung der Vereinten Nationen . Darin sind die grundlegenden Spielregeln zum Umgang zwischen Nationen festgeschrieben. Mit seinem Beitritt erkennt jeder Mitgliedsstaat die Charta an – und damit, dass ihre Regeln über nationalem Recht stehen. Einer der zentralen Punkte der Charta ist das Gewaltverbot in Artikel 2, Absatz 4 : „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Eine Ausnahme gilt nur, wenn sich ein Staat gegen einen bewaffneten Angriff verteidigt (Artikel 51) oder der UN-Sicherheitsrat Maßnahmen gegen die konkrete Gefährdung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beschließt. So begründeten die USA ihre Invasion im Irak 2003 damit, das Regime verfüge über Massenvernichtungswaffen. Obwohl das damals zunächst viele Staaten glaubten, so Obwexer, „war die internationale Ablehnung wesentlich größer“. REUTERS/STAFF Gemeinsam mit den britischen Verbündeten fielen die Vereinigten Staaten 2003 im Irak ein. Ex-US-Präsident George W. Bush begründete das damals mit vermeintlichen Massenvernichtungswaffen, die das Regime um Saddam Hussein bauen würde. Heute versuche die Trump-Regierung nicht einmal, ihre Operation in Venezuela völkerrechtlich zu rechtfertigen. Sie werde wohl argumentieren, dass der Drogenschmuggel aus Lateinamerika die nationale Sicherheit der USA bedrohe. „Selbst wenn das so wäre“, sagt Obwexer, „hätten sie zuvor den UNO-Sicherheitsrat befassen müssen. Erst wenn der keine Maßnahmen trifft, darf ein Staat eigenständig reagieren.“ Der deutlichste Bruch des Völkerrechts ist laut Obwexer jedoch die Entführung Maduros : „Ein Staatsoberhaupt besitzt absolute Immunität in der Ausübung seiner hoheitlichen Tätigkeiten.“ Selbst, wenn der venezolanische Machthaber von den USA nicht anerkannt wurde: „De-facto war er zur Zeit der Festnahme amtierendes Staatsoberhaupt, sie ist also völkerrechtswidrig.“ UN-Sanktionen gegen die USA sind unmöglich Eigentlich sieht die UNO einen klaren Fahrplan vor, wie gegen Staaten vorzugehen ist, die gegen die Charta verstoßen: Mithilfe von Resolutionen können Sanktionen verhängt werden. Die Achillesferse dabei: Jede Resolution kann mit der Gegenstimme nur eines der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (China, Großbritannien, Frankreich, Russland, USA) verhindert werden. So blockieren die USA seit Jahren Maßnahmen gegen Israel. Sanktionen gegen eine der Vetomächte sind ohnehin unmöglich. Konnten sich Großmächte dank dieser Struktur also schon immer über die eigenen Regeln hinwegsetzen? Obwexer meint, letztlich sei vor allem entscheidend, wie der Rest der Welt reagiert. „Russland kann seinen Angriffskrieg nun sicher leichter rechtfertigen. Ebenso könnte China eine Militäroperation gegen Taiwan künftig damit argumentieren, dass ein ähnliches Vorgehen der USA in Venezuela nicht verurteilt wurde.“ Die ausbleibende Schärfe bei internationalen Reaktionen spiele also jenen in die Hände, „die Ähnliches vorhaben.“