Gesicht zeigen, Namen nennen!

Andreas Voßkuhle, in seiner Zeit als Präsident des Bundesverfassungsgerichts einer der höchsten Repräsentanten des Staates, hat dafür geworben, Beiträge zum Internet mit dem Klarnamen zu zeichnen. Entsprechende Auflagen wären nicht ganz einfach durchzusetzen, aber doch zulässig; und nicht nur zulässig, möchte ich ergänzen, sondern auch erwünscht. Denn es ist ja nicht nur der Inhalt, es Der Beitrag Gesicht zeigen, Namen nennen! erschien zuerst auf Tichys Einblick .