Anklage gegen ehemaligen SOS-Kinderdorf-Mitarbeiter in Salzburg

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen einen 57-jährigen Österreicher erhoben, der im SOS-Kinderdorf Seekirchen am Wallersee (Flachgau) als Familienhelfer tätig war. Dem Mann werden die Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie die Vergehen der Nötigung und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Die Übergriffe begannen 2017 und sollen über einen Zeitraum von drei Jahren erfolgt sein. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch per Aussendung informierte, wird dem Mann zur Last gelegt, an zwei im SOS-Kinderdorf in Seekirchen untergebrachten unmündigen Mädchen geschlechtliche Handlungen in Form wiederholter Berührungen im Brust- und Schambereich vorgenommen zu haben. Da er auf diese Weise seine Stellung als Beschäftigter in einer Erziehungsanstalt ausgenützt hat, werden ihm zudem auch die Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angelastet. Bis zu 10 Jahre Haft Darüber hinaus soll der Angeklagte eines der beiden Mädchen zweimal durch Drohungen und Gewalt, nämlich durch Ziehen an den Ohren, zum Aufräumen sowie dazu, niemanden von den sexuellen Übergriffen zu berichten, genötigt haben. Einen weiteren im Tatzeitraum im SOS-Kinderdorf Seekirchen untergebrachten Burschen habe er laut Anklage ebenso durch Ziehen an den Ohren zum Aufräumen genötigt. Der Angeklagte hat bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen aus dem Jahr 2021. Zum Zeitpunkt dieser Verurteilung war er nicht mehr im SOS-Kinderdorf tätig und die nun angeklagten Vorwürfe gegen ihn waren noch nicht bekannt. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.