Von Gernot Heigl Aus Eifersucht um seine Ex-Freundin attackierte ein Angestellter (34) den vermeintlichen Nebenbuhler beim Seefest in Neufeld an der Leitha mit einem Klappmesser . Es kam zu einem Kampf, bei dem der Angreifer seinem Opfer mehrfach die neun Zentimeter lange Klinge in Rumpf-, Brust- und Rückenbereich sowie Arme und Hände rammte. Der Mann überlebte schwer verletzt . Heute, Donnerstag, muss sich der Angeklagte, derzeit in U-Haft, wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenengericht in Eisenstadt verantworten. Ausgangspunkt dieses Verbrechens war ein komplexes Beziehungsgeflecht. Täter und Opfer kennen einander seit Jahren aus Geschäftsbeziehungen und waren befreundet. Beide Männer hatten zudem mit ein und derselben Frau, zu unterschiedlichen Zeiten, eine Beziehung. Wobei der spätere Messerstecher die Beendigung des Liebesverhältnisses nicht akzeptieren wollte. Ex-Freundin gestalkt Deshalb stalkte er anfangs seine ehemalige Lebensgefährtin, indem er sie täglich bis zu 70 Mal anrief oder ihr Nachrichten schickte. Wie etwa am 7. Juli 2025: „Die Hoffnung stirbt erst, wenn einer von uns tot ist.“ Ehe ein paar Tage später folgte: „Aber ich dich immer so abgöttisch geliebt und immer wenn die Angst zu groß war dich zu verlieren geh ich über Leichen“. Schließlich kam es aber auch zu spontanen „Besuchen“ in der Arbeit der Frau sowie Beobachtungen an deren Wohnort. Am Abend des 12. Juli begegneten sich die drei Personen beim Seefest in Neufeld an der Leitha. Die Ex-Partnerin willigte auf Drängen des 34-Jährigen ein, alleine mit diesem ein Gespräch zu führen, beendete dieses aber schon nach kurzer Zeit. Lebensrettende Not-OP Daraufhin stürzte sich der Angestellte auf den vermeintlichen Nebenbuhler. Auf verbale Attacken folgte eine gewaltsame Eskalation. Der Angreifer stach mehrfach auf sein Opfer ein und fügte ihm schwere Wunden zu, die zu hohem Blutverlust führten. Durch das Eingreifen der Frau sowie umstehender Personen konnte der Täter abgelenkt werden, wodurch sich der Schwerverletzte selbst zu einer nahen Sanitätsstation schleppen konnte. Nach einer Erstversorgung rettete ihm eine Not-OP das Leben. Die Polizei konnte schon kurz nach der Messerattacke den Angestellten verhaften und bei ihm das Tatmesser sicherstellen. Kurier/Juerg Christandl Anwältin Astrid Wagner sagt: „Mein Mandant handelte nicht in Tötungsabsicht.“ Im Verhör bestritt der Beschuldigte nicht, auf das Opfer eingestochen zu haben, will aber nicht mehr wissen, wie oft und warum überhaupt. Denn eigentlich würde er seinen ehemaligen Geschäftspartner „wie einen Bruder geliebt haben“. Seine Anwältin, Astrid Wagner , sagt: „Mein Mandant handelte nicht in Tötungsabsicht.“ Laut eines Gutachtens sind durch derartige Messerstiche aber sehr wohl lebensgefährliche Verletzungen zu erwarten. Da dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit attestiert wird, müssen nun Geschworene darüber urteilen, ob es sich bei diesem Angriff tatsächlich um versuchten Mord handelt.