Mattle und Wallner wollen Aus für geteilte Zuständigkeiten

Tirols Landeschef Anton Mattle und sein Vorarlberger Amtskollege Markus Wallne r (beide ÖVP) haben ein "Positionspapier" zur "Reformpartnerschaft" veröffentlicht. Die geteilten Zuständigkeiten mit Grundsatzgesetzgebung beim Bund und Ausführung/Vollzug bei den Ländern sollen abgeschafft werden. Bei der Gesundheit soll die Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund, bei der Bildung die Länder für Personal, Kinderbetreuung und äußere Organisation der Pflichtschulen verantwortlich sein. APA/BARBARA GINDL / BARBARA GINDL Insbesondere bei Gesundheit und Bildung sei eine "klarere Trennung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder" vorgesehen, erklärten Mattle, derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, und sein Nachfolger in der Funktion ab 1. Juli, Wallner, in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag. Im Gesundheitsbereich müsse es zu Entflechtungen kommen: "Weg von einem stufenweisen Aufbau hin zu klaren Zuständigkeiten. Es ist eine gesamtstaatliche Abstimmung erforderlich. Dabei kommt auch eine Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund in Betracht, sofern die regionale Krankenanstaltenplanung in der Landeskompetenz bleibt." Die Stoßrichtung der Vorschläge im Gesundheitsbereich war von Mattle bereits bei der offiziellen Übernahme des LH-Vorsitzes am Sonntag klargemacht worden, bei der er das "Positionspapier" angekündigt hatte. Dabei sprach Tirols Landeschef von einer Teil-Zentralisierung bei der Gesundheit bzw. einer "zentralen Gesetzgebung im Spitalswesen", wobei aber die Länder mitreden sollen. Artikel 12 B-VG soll abgeschafft werden Im Bildungsbereich soll - wenn es nach Mattle und Wallner geht - offenbar eine deutliche Verlagerung in Richtung Bundesländer vonstatten gehen. Die Länder sollen insbesondere für Personalangelegenheiten, Kinderbetreuung und die äußere Organisation der Pflichtschulen zuständig sein, während der Bund für Unterricht, Lehrpläne und höhere Schulen verantwortlich bleibe. Die Bildungsdirektionen sollen aufgelöst werden und der Bundesvollzug in der mittelbaren Bundesverwaltung geführt werden. Im Fokus der beiden Landeschefs ist vor allem der Artikel 12 B-VG, der die erwähnten geteilten Zuständigkeiten regelt. Die Forderung lautet: Dieser soll abgeschafft werden, wie der APA aus dem Büro Mattles bestätigt wurde. Es brauche eine Entflechtung der Grundsatzgesetzgebung. "Geteilte Zuständigkeiten, bei denen der Bund Grundsatzgesetze erlässt und die Länder Ausführung und Vollzug übernehmen, haben sich als wenig praxistauglich erwiesen", argumentierten die beiden Landeshauptleute. Ziel sei es, diese Mischzuständigkeiten "klarer zu ordnen und entweder dem Bund oder den Ländern zuzuweisen, wobei Mitwirkungsrechte der jeweils anderen Ebene abgesichert bleiben sollen." "Tirol und Vorarlberg sind reformbereit. Insgesamt bringen uns Absolutpositionen nicht weiter. Wir müssen die Taktzahl in der Reformpartnerschaft aber unbedingt erhöhen", betonten Wallner und Mattle. Letzterer hatte angekündigt, das Papier nun auch mit den übrigen Landeshauptleuten abstimmen zu wollen.