Bundesgerichtshof: Verzögerung beim FTTH-Ausbau verlängert nicht den Vertrag
Eine Verbraucherzentrale hat die Klage gegen Deutsche Giganetz gewonnen. Wenn sich der Ausbau verzögert, darf der Netzbetreiber nicht den Vertragsbeginn verschieben. ( Bundesgerichtshof , Verbraucherschutz )