Die Auseinandersetzungen zwischen den USA und Venezuela lassen sich nicht allein als bilateraler politischer Konflikt begreifen. Sie verweisen vielmehr auf eine strukturelle Verschiebung innerhalb der internationalen Rechtsordnung. Maßnahmen, die traditionell an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden waren – wie etwa Interventionen, Zwangsmaßnahmen und extraterritoriale Einflussnahme – werden sukzessive politisch rationalisiert und rechtlich nachgeordnet behandelt. Damit gerät ein zentrales Prinzip des modernen Völkerrechts unter Druck, nämlich die formale Gleichheit souveräner Staaten, unabhängig von ihrer inneren Verfasstheit oder politischen Ausrichtung. Wird diese Gleichheit selektiv suspendiert, verliert das Völkerrecht seinen normativen Charakter und degeneriert zu einem instrumentellen Steuerungsmechanismus hegemonialer Interessen. Privat Marlon Possard. Wider den Naturzustand Gerade in der gegenwärtigen globalen Lage erscheint es geboten, sich erneut den rechtsphilosophischen Theorien des Gesellschaftsvertrags zuzuwenden. Aus rechtsphilosophischer Perspektive beschreibt etwa Thomas Hobbes mit dem „bellum omnium contra omnes“ einen Zustand normativer Entgrenzung, in dem verbindliche Regeln weder allgemein anerkannt noch effektiv durchsetzbar sind und Ordnung ausschließlich aus Machtverhältnissen hervorgeht. Das Völkerrecht kann als Gegenentwurf zu ebendiesem Naturzustand verstanden werden (nicht als vollständige Zentralgewalt, sondern als System freiwilliger Selbstbindung souveräner Akteure). Diese Selbstbindung ist jedoch asymmetrisch gefährdet. Während schwächere Staaten strukturell auf normative Garantien angewiesen sind, verfügen mächtige Staaten über die faktische Möglichkeit, sich den Regeln zu entziehen. Sobald diese Möglichkeit regelmäßig genutzt wird, verliert das Recht seine orientierende Funktion. Normen werden kontingent, Vorhersehbarkeit schwindet und internationale Beziehungen kehren in eine Logik strategischer Machtkalküle zurück. Hemmschwelle gesenkt Die nachhaltigste Gefahr des Völkerrechtsbruchs liegt nicht im Einzelfall, sondern in seiner Kumulativwirkung. Jeder Präzedenzfall senkt die normative Hemmschwelle für weitere Regelverletzungen. Das Ergebnis ist eine schleichende Entinstitutionalisierung internationaler Konfliktbewältigung, die durchaus gefährlich sein kann. Langfristig führt dies zu einer Erosion multilateraler Strukturen, zu verstärkter sicherheitspolitischer Eigenvorsorge und zu einer Re-Politisierung von Gewaltanwendung. Die Folge: Internationale Ordnung wird dann nicht mehr rechtlich stabilisiert, sondern situativ ausgehandelt. Eine solche Ordnung ist sodann strukturell instabil und konfliktanfällig. Der Fall USA-Venezuela macht deutlich, dass das Völkerrecht weniger an einem Mangel normativer Substanz leidet als an seiner selektiven Durchsetzung. Eine internationale Ordnung, in der rechtliche Bindungen nicht universell gelten, sondern entlang von Machtasymmetrien relativiert werden, unterminiert ihre eigene Legitimität. Sie läuft Gefahr, in jenen vorrechtlichen Zustand zurückzufallen, den das moderne Völkerrecht historisch gerade zu überwinden suchte. Zum Autor: Marlon Possard ist Rechts-, Verwaltungswissenschafter und Philosoph. Er lehrt und forscht u. a. in Wien, Berlin, London und Harvard.