Es begann alles eigentlich ganz harmlos. Eine 15-jährige Schülerin hatte ihrem 16-jährigen Freund Nacktfotos geschickt. Doch als sich die beiden trennten, leitete der Jugendliche die Aufnahmen an einen Freund weiter, ohne die Zustimmung seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Daraufhin erhielt der Jugendliche Post von der Justiz: eine Vorladung wegen bildlicher sexualbezogener Darstellung Minderjähriger . „Für ihn war das ein Schock“, erzählt Rechtsanwältin Mercedes Vollmann-Schultes , die in St. Pölten und Wien tätig und auf Jugend- und Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Letztlich konnte das Verfahren zwar durch die Kooperation mit der Staatsanwaltschaft in Form einer Diversion – also ohne Verurteilung – beendet werden, doch die Erfahrung zeige, „wie schnell aus einem privaten Moment ein strafrechtliches Problem wird“, sagt Vollmann-Schultes. Intime Bilder und Nachrichten Intime Nachrichten und Bilder gehören für viele Jugendliche heute zur digitalen Realität. In diesem Zusammenhang wird häufig von „Sexting“ gesprochen. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Sex“ und „Texting“ und meint das Verschicken und Tauschen von intimen Nachrichten, Fotos oder Videos über digitale Medien wie Smartphones, Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke. Diese Strafen drohen In Österreich ist die Rechtslage klar geregelt: Nach Paragraf 207a des Strafgesetzbuches ist das Herstellen, Anbieten oder Weiterverbreiten von sexualisierten Darstellungen Minderjähriger grundsätzlich strafbar – es drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu drei Jahren . Eine eng definierte Ausnahme gilt allerdings für Jugendliche selbst: Einvernehmliches Sexting zwischen 14- bis 18-Jährigen bleibt straffrei, sofern die Aufnahmen ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt sind und nicht weitergegeben werden. Lukas Bezila Strafverteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes. Dass vor allem immer mehr Jugendliche ins Visier der Justiz geraten, hat noch einen weiteren Grund. Es geht um das sogenannte Kinderschutzpaket, das die Regierung Ende September 2023 beschlossen hat. Anlass war der Fall um den früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister , der wegen des Besitzes und wegen der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war. Die Politik reagierte daraufhin mit härteren Strafen, was wiederum ausgerechnet bei Kinderschutzvereinen für Kritik sorgte. Kritik an Maßnahmen Der Grund: Die Hälfte aller Verdächtigen, die sich mit einem Verstoß gegen den Paragrafen 207a konfrontiert sehen, seien selbst Minderjährige, wie etwa der Verein Neustart betonte, der seit den 1950er-Jahren in der Straffälligenhilfe tätig ist. So sieht es auch Vollmann-Schultes. „Aus meiner Praxis als Strafverteidigerin weiß ich, dass viele Jugendliche und Eltern von dieser rechtlichen Dimension völlig überrascht sind. Oft wird Sexting als private Angelegenheit wahrgenommen – bis plötzlich eine Anzeige im Raum steht.“ Hohe Aufklärungsquote Einer Statistik des Bundeskriminalamtes (BK) zufolge werden übrigens jene, die sexualisierte Darstellungen Minderjähriger verbreiten, in den meisten Fällen erwischt. Die Aufklärungsquote im Jahr 2024 betrug knapp 93 Prozent. Und auch die Anzahl der Straftaten spricht eine deutliche Sprache. Wurden im Jahr 2015 noch 465 Anzeigen registriert, so waren es neun Jahre später schon 1.889 Fälle. Im Bundeskriminalamt gibt es ein eigenes Referat für Sexualstraftaten und Kinderpornografie im Internet. Verdachtsfälle können von speziellen Systemen im Internet mittlerweile auch automatisch erfasst werden. Was ist Sexting? Dabei handelt es sich um den Austausch von intimen Nachrichten, Fotos oder Videos über Smartphones, Messenger oder soziale Netzwerke. Die Rechtslage Das Herstellen, Anbieten, Verschaffen oder Weiterverbreiten sexualisierter Darstellungen Minderjähriger ist strafbar. Es können bis zu drei Jahre Haft drohen. Ausnahme für Jugendliche: Einvernehmlicher Austausch zwischen 14- bis 18-Jährigen für den eigenen Gebrauch bleibt straffrei. 1.889 Straftaten wurden in diesem Deliktsbereich im Jahr 2024 vom Bundeskriminalamt registriert.