Der Rausschmiss ist schon ein Weilchen her, aber Klaus Ainedter erinnert sich noch gut daran. Es geschah im Juni 2022: Gerald Fleischmann, Vertrauter und Pressesprecher von Sebastian Kurz, war in den "ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss" geladen, und Ainedter kam mit – als Vertrauensperson. Im Unterschied zu Gerichtsverfahren, wo Anwälte Mandanten jederzeit beraten, dürfen Vertrauenspersonen im U-Ausschuss nicht aktiv ins Geschehen eingreifen. Nur, wenn der Zeuge sie um Hilfe bittet, darf die Vertrauensperson sprechen – im U-Ausschuss sollen Zeugen maximal unbeeinflusst antworten, so will es die Verfahrensordnung. Anwalt Ainedter legte seine Rolle dennoch anders, man könnte auch sagen: aktiver, an. Protokollierte 102 Mal haben Fleischmann und er die Köpfe zusammengesteckt. Und weil die Initiative zu oft von Ainedter ausgegangen ist, wurde es den Abgeordneten irgendwann zu viel – und sie verwiesen ihn des Saales. "Ich war die erste Vertrauensperson, der das passiert ist", sagt Ainedter zum KURIER. Er ist nicht stolz auf die Premiere. Problem hat er damit aber auch keines. Im Gegenteil: Er sah und sieht es als seine Aufgabe, Mandanten auf mögliche Fallstricke hinzuweisen. Vor Gericht wie im Parlament. Ab kommendem Donnerstag kommt es wieder genau zu dieser Situation, sprich: zum Auftritt von Politikern, Beamten und Zivilpersonen, die in einem Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht aussagen. Anlass ist der Tod von Christian Pilnacek im Oktober 2023. Das Parlament überprüft, ob Justiz und Polizei von der Politik beeinflusst worden sind, als es darum ging, die Abläufe der Todesnacht zu klären. Menschenrechte Abgesehen davon, dass der Auftritt im wichtigsten Kontrollgremium des Hohen Hauses selbst für Berufspolitiker keine Lappalie darstellt, ortet Ainedter ein grundsätzliches Problem. „In der gegenwärtigen Ausprägung sind Untersuchungsausschüsse rechtsstaatlich problematisch“, sagt er. Mehr noch: "Sie sind mit der Menschenrechtskonvention unvereinbar." Das ist ein einigermaßen harter Vorwurf. Doch Ainedter ist nicht der Einzige, der das so sieht. Denn tatsächlich gibt es seit jeher ein Miss- bzw. Spannungsverhältnis zwischen dem, was in U-Ausschüssen und was vor den Strafverfolgungsbehörden gilt. Am deutlichsten zeigt sich dieses Dilemma dann, wenn die Parlamentarier Personen in den Ausschuss laden, gegen die gerade die Justiz ermittelt. Tatverdacht "Die Strafprozessordnung sieht vor, dass Betroffene bei einem Tatverdacht gesagt bekommen, was genau ihnen vorgeworfen wird, und dass sie zu den Vorwürfen nichts sagen müssen, weil sich im Rechtsstaat niemand selbst belasten muss", sagt Ainedter. Im Untersuchungsausschuss gilt dieses Prinzip in der Form nicht. Zwar dürfen sich Auskunftspersonen entschlagen, wenn sie ernsthaft befürchten müssen, ein Problem mit dem Strafrecht zu bekommen. Die Entschlagung will aber begründet sein, ein generelles Schweigerecht existiert nicht, im Gegenteil: als Auskunftsperson unterliegt man der Auskunfts- und Wahrheitspflicht – deshalb wurde man ja ins Parlament eingeladen. In der Praxis bedeutet das: Menschen, gegen die Ermittlungen laufen, haben vor der Justiz das per Verfassung garantierte Recht zu schweigen. Im U-Ausschuss müssen sie aber aussagen, mehr noch: Schlimmstenfalls führen Details ihrer Befragung dazu, dass sich die Ermittlungen verlängern. "Die Befragungen im U-Ausschuss beginnen zumeist ja unverfänglich. Das beginnt mit allgemeinen Fragen wie 'Kennen Sie den Herrn X oder die Frau Y?'. Darauf nicht zu antworten ist vor der Justiz erlaubt, im U-Ausschuss aber schwierig – zumal alles in der Öffentlichkeit und vor Medien passiert." Die Lösung des Widerspruchs wäre in der Theorie gar nicht so schwierig: Entweder man gibt Auskunftspersonen, gegen die die Justiz ermittelt, in U-Ausschüssen dieselben Rechte wie bei der Justiz. Oder man setzt einen U-Ausschuss erst dann ein, wenn Ermittlungen und Strafverfahren wirklich abgeschlossen sind. "Untersuchungsausschüsse haben eine wichtige Kontrollfunktion in der Demokratie", sagt Ainedter. "Aber diese darf nicht die Grundrechte des Einzelnen beschneiden."