Die nächsten Wochen könnten eine Vorentscheidung für die französische Präsidentschaftswahlen bringen – zumindest aber über die kurz- und mittelfristige politische Zukunft der Rechtspopulistin Marine Le Pen . Ab Dienstag wird vor dem Pariser Berufungsgericht das Verfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern durch ihre Partei Rassemblement National (RN) neu aufgerollt. Von dessen Ausgang hängt ab, ob sie 2027 kandidieren darf, wenn Präsident Emmanuel Macron abtritt. Andernfalls würde sie von ihrem politischen Ziehsohn, Parteichef Jordan Bardella , ersetzt, der sie bereits in Umfragen überflügelt. Sollte sie nicht antreten können, dürfte sich der 30-Jährige endgültig von ihr emanzipieren. Gelder veruntreut In erster Instanz hatte ein Gericht im Frühling die französische Rechtsextreme und 24 Mitangeklagte, darunter auch den RN als Partei, wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen. Jahrelang ließen sie Mitarbeiter der Partei als angebliche Assistenten von EU-Abgeordneten mit europäischen Geldern bezahlen. Während Le Pens Verurteilung zu einer vierjährigen Haftstrafe (davon zwei auf Bewährung ausgesetzt, zwei Jahre im Hausarrest mit einer Fußfessel) sowie die Geldbuße von 100.000 Euro noch nicht rechtsgültig waren, hatte die „ Nichtwählbarkeit “, also der Verlust des passiven Wahlrechts, für die nächsten fünf Jahre sofortige Wirkung. Diese Entscheidung war umstritten, doch Richterin Bénédicte de Perthuis begründete das Urteil mit der Vorbildfunktion von Volksvertretern sowie mit der Gefahr einer Wiederholungstat im Fall einer Wahl Le Pens. Sie habe im Prozess keinerlei Schuldbewusstsein gezeigt und „absolute Straflosigkeit“ für sich eingefordert. Die Politikerin hatte den Fall als „verwaltungstechnischen Dissens“ mit dem EU-Parlament abgetan. Sollte sie im Berufungsprozess ihre Strategie nicht ändern, droht die Bestätigung. Sie wäre bis 2031 von allen französischen Wahlen ausgeschlossen und würde auch ihr Abgeordnetenmandat in der Nationalversammlung verlieren, wo sie der RN-Fraktion vorsitzt. Der Prozess läuft bis 12. Februar. Bardella als Konkurrent Die 57-Jährige, die in der Vergangenheit stets für harte Strafen mit sofortiger Wirkung eintrat, solange es um andere Angeklagte ging, hatte das erstinstanzliche Urteil als „ politische Entscheidung “ kritisiert. Man wolle sie „ausschalten“. Sie versuchte, ihre Anhänger zu mobilisieren, um sie zu unterstützen, hatte allerdings nur mäßigen Erfolg – für viele ist Bardella inzwischen die erste Wahl. Auch er war 2015 einige Monate lang, kurz vor Bekanntwerden des Betrugs, Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten und wird verdächtigt, ebenfalls in Wahrheit für die Partei gearbeitet zu haben. Eine Antikorruptionsorganisation hat Klage gegen ihn eingereicht. Im aktuellen Verfahren ist Bardella jedoch nicht angeklagt. Unterstützung erhielt Le Pen von Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy , der wie sie nach seiner Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe, von der er drei Wochen absitzen musste, die französische Justiz heftig der Parteilichkeit beschuldigte. APA/AFP/BERTRAND GUAY Bardella und Le Pen. US-Sanktionen denkbar Diese könnte zudem noch von anderer Seite bedroht werden. Am Dienstag warnte der Pariser Gerichtspräsident Peimane Ghaleh-Marzban vor Einmischung aus dem Ausland, welche „inakzeptabel und nicht tolerierbar“ wäre. Er bezog sich auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel , dem zufolge die US-Regierung Sanktionen gegen die in den ersten Prozess involvierten Richterinnen und Richter erwäge. Es wäre nicht das erste Mal: Nachdem der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Netanyahu und seinen Verteidigungsminister Gallant erließ, wurden auf Weisung von US-Präsident Donald Trump hin Mitglieder des Strafgerichts mit persönlichen Sanktionen belegt, darunter der französische Richter Nicolas Guillou .