Landessozialgericht Baden-Württemberg - Posttraumatische Belastungsstörung ist laut Urteil Berufskrankheit
Die Posttraumatische Belastungsstörung - kurz: PTBS - eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt war, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen.