Wahlärzte verpflichten? Die vielen Stolpersteine beim Vorhaben der SPÖ

Die Idee kam schon im Regierungsprogramm vor: Um Wartezeiten zu verkürzen, sollen Wahlärzte notfalls dazu verpflichtet werden können, in einem gewissen Ausmaß Patienten zu Kassenkonditionen zu behandeln. Am Sonntag präzisierte – wie berichtet – das SPÖ-geführte Gesundheitsministerium: Die Wahlärzte sollen zehn bis 15 Prozent ihrer Termine für die Kassenpatienten zur Verfügung stellen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu. Was genau sind eigentlich Wahlärzte? Wahlärzte sind Privatärzte, haben also keinen Kassenvertrag. Die Patienten müssen die Behandlung selbst bezahlen, einen Teil der Kosten (80 Prozent des Kassentarifs) können sie sich danach aber von der Kasse erstatten lassen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Wahlärzte massiv gestiegen, was vor allem mit den attraktiveren Arbeitsbedingungen zu tun hat (siehe Grafik). Aufgrund der langen Wartezeiten bei Kassenärzten weichen immer mehr Patienten zu den Wahlärzten aus. Viele können sich diese Option jedoch nicht leisten, was die Zwei-Klassen-Medizin verfestigt. Was genau sieht das SPÖ-Modell vor? Die Verpflichtung ist nur als Ultima Ratio gedacht, sollten alle anderen Maßnahmen zur Stärkung des Kassensystems scheitern: also Ausbau der Primärversorgungseinheiten oder flexiblere Arbeitszeiten. Zunächst will man zudem Wahlärzte dazu bringen, auf freiwilliger Basis Kapazitäten für Kassenpatienten zur Verfügung zu stellen. Erst wenn all das keine Wirkung zeigt, soll zur Verpflichtung gegriffen werden. In die Ziehung kommen sollen laut Ministerium aber nur solche Wahlärzte, die jährlich mehr als 300 unterschiedliche Patienten haben. Wäre so ein Eingriff in einen freien Beruf legal? „Eine solche Regelung müsste sehr clever ausgestaltet sein, um eine mögliche Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof zu überleben“, sagt der Wiener Medizinrechtler Karl Stöger zum KURIER. Demnach müsste eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein: allen voran die tatsächliche Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten (siehe oben) und ein funktionierendes Zuweisungssystem. Außerdem, so Stöger, müsse sichergestellt werden, dass die (finanzielle) Belastung der Wahlärzte durch so einen Eingriff überschaubar bleibe. Unter solchen engen Vorgaben wäre die Maßnahme nicht als überschießend einzustufen. Anders als etwa der Vorschlag des damaligen Bundeskanzlers Karl Nehammer (ÖVP), Med-Uni-Absolventen für eine gewisse Zeit für die Arbeit im öffentlichen Gesundheitssystem zu verpflichten. Doch ist der Vorschlag praxistauglich? Für Thomas Czypionka, IHS-Gesundheitsökonom, stellt die 15-Prozent-Quote sehr wohl eine starke Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten der Wahlärzte dar. Was dazu führen könnte, dass sie in die Spitäler oder gar ins Ausland abwandern. Anstatt solche Pläne zu verkünden wäre es in den Augen des Experten strategisch wohl besser, sich mit der Ärztekammer zusammenzusetzen und auszuloten, ob es Wahlärzte gebe, die von sich aus auch Kassenpatienten behandeln wollen. Die geplante Zuweisung via Gesundheitshotline 1450 ist für ihn hingegen vorstellbar, vor allem wenn sie über die Online-Version erfolgt. Könnten die Ärzte mit dem Modell leben? Von der Ärztekammer kommt erwartungsgemäß ein klares Nein: „Der Vorschlag löst das Grundproblem in der kassenärztlichen Versorgung nicht“, sagt Präsident Johannes Steinhart zum KURIER. „Der Ansatz muss sein, den kassenärztlichen Bereich wieder so attraktiv zu machen, dass Ärzte gerne darin arbeiten und die Gesundheitskasse ihrem Auftrag der Versorgung der Bevölkerung mit genügend Kassenärzten nachkommen kann.“ Ist das Modell politisch umsetzbar? Kaum. „Wir lehnen das gänzlich ab“, so Neos-Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer auf Ö1. „Es kann nicht sein, dass wir einem freien Beruf vorschreiben, zu welchen Tarifen er Patienten behandeln muss.“ Was bemerkenswert ist, steht doch das Modell im Regierungsprogramm. Vorstellbar ist für die Neos nun aber nur, dass die Kasse die gesamten Wahlarztkosten übernimmt, wenn es für Kassenpatienten bei einem Vertragsarzt keinen Termin gibt.