Warum ein Wiener Künstler vor Gericht um seine Anerkennung kämpft

Das inhaltliche Anliegen sei nicht ausdifferenziert und lasse keine künstlerische Praxis oder Herangehensweise erkennen. So argumentiert der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) unter anderem, dass Camillo Stepanek für den Fonds nicht als Künstler durchgeht. Was für den 38-Jährigen, der in Hernals sein Atelier hat, völlig unverständlich und inakzeptabel ist. Und zwar aus mehreren Gründen, wie er gegenüber dem KURIER darlegt: „Der KSVF ist ein durch Gesetz eingerichteter Fonds, dessen Aufgabe es ist, selbstständig tätige Künstlerinnen und Künstler bei den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung zu unterstützen.“ Voraussetzung dafür sei allein, dass jemand künstlerisch tätig ist, betont Stepanek: „Mit seiner Entscheidung legt der KSVF faktisch fest, wer in Österreich als Künstler gilt und wer nicht.“ Wer definiert, wer Künstler ist? Werde das verneint, entfalle nicht nur ein Beitragszuschuss zur Sozialversicherung, sondern es werde durch diese Behörde ein künstlerischer Status aberkannt, der weit über finanzielle Fragen hinausgehe, erläutert Stepanek, warum sein Fall so grundlegend wichtig sei: „Es geht nicht um Unterstützung im klassischen Sinn, sondern um die Frage, wer definiert, was zeitgenössische künstlerische Praxis ist und auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wird.“ Stepanek stellt in seinem Schaffen die „Lebenslinien“ in den Mittelpunkt. Diese macht er sichtbar, indem er Blattgold direkt auf die Maserung des Holzes legt. „So schaffe ich eine Verbindung zwischen Natur und Mensch.“ Neuer Stil: Pop Art Nouveau Stepanek habe damit seinen klar wiedererkennbaren Kunststil Pop Art Nouveau entwickelt, der vom KSVF 2020 und 2023 auch künstlerisch anerkannt worden sei – was ihm nach einer erneuten Prüfung von einer kleinen Kommission verwehrt worden sei, „obwohl sich an meiner künstlerischen Praxis seither nichts verändert hat und meine öffentliche Präsenz weiter gewachsen“ sei. Stefanie Korherr Camillo Stepanke stellte etwa in New York aus. Saudi-Biennale in Riad Was er auch belegen könne: Denn schließlich repräsentiere er etwa Österreich bei der „Saudi Biennale“ in Riad, während er am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht um seine Anerkennung als Künstler kämpfen müsse. Dabei ist Stepanek überzeugt: „Der KSVF ist an und für sich eine gute und wichtige Institution, aber hier hat er sich verrannt.“ Dass das in Österreich passiere, hätte er sich nicht gedacht – deshalb hat er nun auch den Rechtsweg bestritten. "Behörde hat eine Agenda" „Ich habe Sammler und Ausstellungen von New York bis in den Mittleren Osten und vertrete oft als einziger österreichischer Künstler unsere österreichischen Talente, Werte und Kultur“, sagt Stepanek. „Es fühlt sich an, als hätten Mitarbeitende dieser Behörde eine eigene Agenda. Wenn eine solche Fehlentscheidung bei mir möglich ist, möchte ich mir nicht vorstellen, wie viele Künstler:innen es trifft, die nicht die Möglichkeiten haben, sich zu wehren.“ Baraa Zainah Ein Werk von Camillo Stepanek. „Behörden-Willkür“ Stepanek kritisiert, dass diese Entscheidung der Kommission in seinem Fall „keinen Bezug zur gelebten Realität der österreichischen Kunstszene hat und vielmehr willkürlich erscheint“. Er kämpfe nicht nur für sich, sondern auch für andere eigenständige Künstlerinnen und Künstler, die sich nicht zur Wehr setzen können, und klagt deshalb das Recht auf künstlerische Anerkennung ein. Seitens des Künstler-Sozialversicherungsfonds wird der aktuelle Fall von Camillo Stepanek mit dem Hinweis auf das aktuell laufende Verfahren nicht kommentiert. Man wolle abwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheide, sagte ein Sprecher zum KURIER.