Seit knapp zwei Wochen ist Karl-Heinz Grasser nicht mehr im Gefängnis, sondern verbüßt seine Strafe in der Buwog-Causa im elektronisch überwachten Hausarrest . Eineinhalb Jahre hat er bis zur bedingten Entlassung (bei der Hälfte seiner Strafe von vier Jahren) noch vor sich. Von einem „normalen Alltag“ kann beim Ex-Finanzminister aber keine Rede sein. Mit der Fußfessel sind einige strikte Regeln verbunden. Abgesehen von den bekannten – etwa, dass er einer Arbeit nachgehen muss – gehört zu den Auflagen auch ein Verbot des Redens mit Medien. Konkret erklärt Anwalt Manfred Ainedter, sein Mandant dürfe „nichts tun, das mediale Aufmerksamkeit erregt“. Zurückhaltung geboten Dabei handle es sich, wie im Justizministerium erklärt wird, um die allgemeine Vorgabe, dass Strafgefangene keine Medientermine wahrnehmen dürfen – und die gilt für alle, nicht nur für Promis wie Grasser. Unabhängig davon, ob jemand eingesperrt ist oder sich mit einer Fußfessel in der Öffentlichkeit bewegt. Der Gedanke, der dahintersteht, ist, dass Personen, die ihre Strafe noch nicht verbüßt haben, nicht die Chance erhalten sollen, öffentlich ihre Taten zu verherrlichen. Das habe auch mit einer gewissen Verantwortung gegenüber den Opfern zu tun, heißt es. Ein generelles Verbot gibt es aber nicht: Möchte ein Häftling (mit oder ohne Fußfessel) unbedingt mit Journalisten sprechen, dann kann er bei der Justizanstalt einen Antrag stellen. Nach welchen Kriterien dieser geprüft wird, ist nicht bekannt. Grasser ist, wie man hört, derzeit heilfroh, einmal nicht in den Schlagzeilen zu sein, und habe auch kein gesteigertes Interesse, daran etwas zu ändern. Über seinen Alltag ist nur bekannt, dass er mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter in einem Haus in Kitzbühel wohnt, einen Bürojob hat und wieder regelmäßig Sport macht.