Gastpatienten: Das sagt ein Jurist zur geplanten Klage gegen Wien

Es war eine Ansage, die für Aufsehen sorgte: Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) kündigte vergangene Woche an, dass das Land Niederösterreich für einen Mistelbacher Patienten Klage gegen die Bundeshauptstadt einbringen werde. Der Mann hatte rund eineinhalb Jahre auf einen OP-Termin in einem Wiener Krankenhaus gewartet, der ihm dann wegen seines Hauptwohnsitzes in NÖ abgesagt wurde. "Verstößt gegen Bundesgesetz" Wie aussichtsreich ist aber eine solche Klage ? „Ich würde so einer Klage durchaus Chancen einräumen“, sagt der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger im Gespräch mit dem KURIER und verweist auf das in der Bundesregelung verankerte Prinzip der freien Arztwahl. Dieses sieht vor, dass man sich überall in ärztliche Behandlung begeben darf. Dem steht aber das Wiener Krankenanstaltengesetz mit seiner einschränkenden Regelung gegenüber. „Damit verstößt die Wiener Regelung gegen das Bundesgesetz und wäre damit verfassungswidrig“, sagt der Experte. Die möglichen Konsequenzen ? „Wenn der Verfassungsgerichtshof der Meinung ist, dass die aktuelle Regelung verfassungswidrig ist, dann wäre diese damit aufgelöst und es gäbe die Wiener Regelung nicht mehr. “ Wiener Spitäler dürften in dem Fall Patienten aus anderen Bundesländern nicht mehr abweisen. Gesundheitsregionen Einen anderen Weg will hingegen der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) einschlagen: Er schlägt eine Aufteilung in vier große Gesundheitsregionen vor. Der nördliche Teil des Burgenlands könnte demnach zu Wien und NÖ gehören und der südliche zur Region Steiermark/Kärnten. Die anderen Duos wären Tirol und Vorarlberg sowie OÖ und Salzburg. Auch diesem Vorstoß kann Peter Bußjäger durchaus etwas abgewinnen. „Ich finde die Abstimmung in größeren Regionen sinnvoll, im Besonderen da, wo es um übergreifende Themen geht, um Leistungen, die nicht überall angeboten werden.“ Voraussetzung sei, dass die Entscheidungsmechanismen einer solchen Regelung genau geklärt sein müssten. „Entscheidet der Bund, entscheiden die Länder? Entscheidet der Bund und die Länder reden mit?“, wirft Bußjäger Fragen auf. „Eine starke Mitwirkung der Länder wäre wichtig, es ist ja ihre Gesundheit, die da geregelt wird.“