GASTKOMMENTAR - Bilaterale III: Es braucht kein Ständemehr für die neuen Abkommen mit der EU

Es gibt keinen Grund, das Vertragspaket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Insbesondere stimmt es nicht, dass der «Zuwanderungsartikel» in der Verfassung durch die teilweise Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie verletzt wird.