Ein lebenslänglicher Freibetrag von einer Million Euro pro Person; dazu eine Ausnahme für "Omas Wohnhaus" (so steht es im Entwurf), sofern die Enkel darin wohnen; für Familienunternehmen ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro, um eine Weitergabe zu ermöglichen. Erst oberhalb dieser Grenze soll die Steuer greifen, die man bis zu 20 Jahre später bezahlen kann. So lautet der Plan zur Erbschaftssteuer , den die SPD vorgelegt hat. Alles in allem klingt er ähnlich dem, was die österreichische Schwesternpartei unter Andreas Babler im Wahlkampf propagiert hat: Freibeträge von einer Million Euro, das Eigenheim von der Steuer ausgenommen. Nur ist es dazu trotz – oder wegen – der aktuellen Regierungsbeteiligung nicht gekommen. Da hat SPD-Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil trotz Koalition mit der Union schon bessere Chancen, auch wenn von der Kanzlerpartei und Arbeitgebervereinigungen Kritik kommt: "Toxisch" nennt die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie das Vorhaben; " weit von der Realität der Unternehmen entfernt", beanstandet die Präsidentin des Verbands "Die Familienunternehmer". Steuerausnahmen mit Gleichheitssatz vereinbar? Doch in Deutschland ist die Debatte um die ewig alte Forderung linksgerichteter Parteien ein Muss, und das nicht (nur) wegen der Finanznot der Bundesrepublik: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heuer, ob die aktuell geltenden Freibeträge der Erbschaftssteuer (zwischen 20.000 und 500.000 Euro, abhängig vom Beziehungsstand des Verstorbenen) und die Verschonung von Betriebsvermögen mit dem Gleichheitssatz im Grundgesetz vereinbar sind. Ausnahmen gibt es zahlreiche, beginnend bei Größe und Mitarbeiteranzahl der Unternehmen bis zur Verpflichtung, es mehrere Jahre lang weiter zu führen. An den sogenannten Verschonungsregeln für Betriebe hat sich umgekehrt die SPÖ am deutschen Regelwerk orientiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bevorzugung von Firmenerben schon 2006 und 2014 als verfassungswidrig eingestuft, im Gesetz folgten jedoch nur Detailänderungen. Auch diesmal dürften Änderungen notwendig sein. Die Regierung von CDU-Kanzler Friedrich Merz ist gezwungen, zu handeln. Zwar hat auch die Union bereits Korrekturbereitschaft bei den aktuellen Regeln angedeutet – nur nicht so, wie es die SPD vorschlägt. "Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig", betont Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg. In den ersten neun Monaten des Vorjahres beantragten 18.000 Unternehmen in Deutschland Insolvenz – es war der höchste Wert seit 2014. Abgesehen von den aufgezählten Rahmenbedingungen bleibt die SPD wage; von einem konkreten Steuersatz sieht sie im Entwurf ab, hier könnte wiederum die Union mit Vorschlägen vorpreschen. Die SPÖ hatte einst von 25 Prozent auf Erbschaften bis zu fünf Millionen Euro gesprochen. Mehr Geld fürs Bildungssystem Die deutschen Sozialdemokraten sprechen von einem einstelligen Milliarden-Betrag an zusätzlichen Steuereinnahmen im ersten Jahr, die ins Bildungssystem fließen sollen. Laut Gesetz fließt die Erbschaftssteuer in die Kassen der Bundesländer , und das Bildungssystem ist in erster Linie Ländersache. Gegen eine Gesetzesänderung dazu würde wohl nicht nur der Ministerpräsident des industriestarken Bayern, Markus Söder (CSU), lautstark protestieren. Er will die Entscheidungshoheit über die Steuer sowieso zu den Ländern holen und fordert schon lange mehr Föderalismus in der Steuerpolitik – wie es etwas in den USA der Fall ist. Die Union ist vom Vorpreschen der SPD überrascht, will das Gerichtsurteil abwarten, bevor man sich über eine Reform den Kopf zerbricht. Die Zeit will sich die SPD nicht geben: In der jüngsten Forsa-Umfrage liegt sie bei dramatischen 13 Prozent , und damit deutlich unter ihrem historisch schlechten Ergebnis von 16 Prozent bei der Bundestagwahl im Februar 2025 – ihr Reformplan ist der Versuch einer Vorwärtsverteidigung.