Geldberater zur Altersvorsorge: Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, darf die Säule 3a nutzen
Wer über das AHV-Rentenalter hinaus arbeitet, darf noch fünf Jahre lang in die Säule 3a einzahlen. Das baut die Altersvorsorge aus und senkt die Steuerlast erheblich.