„Neue Eisenstädter“: Warum sich Land bei Beschwerden Zeit ließ

Kurz vor Beginn der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zur „Neuen Eisenstädter“ am Donnerstag hat das Landesverwaltungsgericht Post vom Land bekommen. Der Inhalt ist bekannt, das Zustellungsdatum wirft Fragen auf. Zur Erklärung: Mitte November, rund einen Monat, nachdem das Land auf Grundlage einer Sonderprüfun g die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ (Nebau) unter Kuratel gestellt und einen Regierungskommissär eingesetzt hatte, haben Nebau und der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) dagegen berufen. Darin wurden die Gutachten des Landes im Zuge der Sonderprüfung – etwa zu angeblich überhöhten Zinsen – als „mangelhaft, unklar, unschlüssig und unrichtig“ qualifiziert. Ans zuständige Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat das Land die Beschwerden aber erst in der Vorwoche, also fast zwei Monate später weitergeleitet. An der Distanz kann der lange Postweg nicht liegen, Sitz des LVwG ist das Landhaus Neu in Eisenstadt. In der Zwischenzeit ist einiges passiert: Das Land hat kurz vor Weihnachten doch noch die Mehrheit an der Nebau übernommen , die beiden bisherigen Haupteigentümer Raiffeisenlandesbank und eine Tochter der Erste Bank sind nur noch Minderheitseigentümer. Und der Regierungskommissär wurde wieder abberufen. Auf die Frage, warum sich das Land so lange Zeit gelassen hat, heißt es aus dem Büro von LH Hans Peter Doskozil (SPÖ) zum KURIER: „Die Beschwerde wurde innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet“. Die Frage, was und wozu das Landesverwaltungsgericht jetzt noch prüfen soll, stellt sich ganz ähnlich auch für den Mitte Oktober von der SPÖ beantragten U-Ausschuss , der ab Donnerstag ein halbes Jahr lang tagt. Schließlich haben Land und bisherige Eigentümer die „im Raum stehenden Vorwürfe“ ohnehin bereits geklärt, wie es vor Weihnachten in der Aussendung des Landes zur Übernahme geheißen hat. Streit um U-Ausschuss Auch diese letztliche Übernahme der Nebau durchs Land solle im U-Ausschuss thematisiert werden, verlangt FPÖ-Mandatar Christian Ries mit Hinweis auf den Einsetzungsbeschluss für den U-Ausschuss vom 6. November. Darin werde „ausdrücklich auf die Diskussionen über eine mögliche landesseitige Übernahme oder Mehrheitsbeteiligung Bezug genommen“. Im Beschluss ist aber auch der zeitliche Rahmen für Themen des U-Ausschusses festgelegt: „Vorgänge ab 1. Oktober 2023 bis dato“. Bis dato bezieht sich auf den U-Ausschuss-Antrag, und der war Mitte Oktober 2025.