Philipp Ruch, vom "Zentrum für Politische Freiheit", kann sich weiterhin auf die deutsche Justiz verlassen. Ausgehend der nachweislichen Urkundenfälschung im Rahmen einer Anti-AfD-Aktion erkannte die Richterin "den glaubhaften Satirecharakter". In der Urteilsbegründung heißt es, die AfD "muss sich künstlerische Kritik gefallen lassen".