Kind stirbt bei Zahnarzt: Gericht muss Mordfrage neu prüfen

Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Zahnarztpraxis im hessischen Kronberg muss das Verfahren gegen den damaligen Narkosearzt laut Bundesgerichtshof neu verhandelt werden. Es soll geprüft werden, ob der Arzt mit Verdeckungsabsicht handelte.