Knalleffekt bei AUA-Hagelflug: Ermittlungen teilweise eingestellt

Die Ermittlungen rund um den sogenannten AUA-Hagelflug im Sommer 2024 gestalten sich zäh. Wie berichtet, wird es noch Monate dauern, bis es erste Gutachten gibt. Weder der bestellte Gerichtssachverständige, noch die Staatsanwaltschaft haben bisher Zugriff auf die Aufzeichnungen des Flugzeugs. Eine OGH-Entscheidung dazu steht noch aus. Wie berichtet, wird gegen mehrere Ermittler des Verkehrsministeriums wegen möglicher Begünstigung des Lufthansa-Konzerns ermittelt. So sollen nicht nur bei dem schweren Hagelschaden, sondern auch bei einem Swiss -Flug, bei dem ein junger Flugbegleiter im dichten Qualm bei einer Notlandung in Graz starb, die Untersuchungen zugunsten der Fluglinien manipuliert haben. Die Betroffenen bestreiten das vehement. Kurier/Kurier/Michaela Bruckberger Bogner Obwohl die Untersuchungen der Justiz noch im Laufen sind, wurde am 30. Dezember von der Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen die Chefermittlerin Bettina Bogner überraschend eingestellt. Sie habe nachvollziehbar dargelegt, dass sie keine falsche Einstufung des AUA-Hagelflugs gemacht habe. Entgegen internationalen Usancen wurde der Vorfall mit dem AUA- Airbus als normale Störung eingestuft, weshalb die Justiz etwa den Cockpit-Voicerekorder nicht auswerten darf. Mittlerweile wurden die Ermittlungen von der österreichischen Sicherheitsuntersuchungsstelle an die deutsche BFU abgegeben - wo der Hagelschaden nun als schwere Störung klassifiziert wurde. Passagieranwalt Wolfgang List meint dazu: "Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb wir am 7. Jänner bereits eine Einstellungsbegründung beantragt haben. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass wir einen Fortführungsantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen werden." Bogner ließ eine KURIER-Anfrage dazu unbeantwortet. Nicht betroffen sind die Ermittlungen gegen die zwei Piloten und die AUA. Diese laufen vorerst weiter.